Regest

Datum 1353-02-23 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Das Mindener Domkapitel deklariert durch ein Statut die in den Antrittseiden der Bischöfe enthaltenen beschränkenden Bestimmungen und fügt weitere hinzu. Beiliegend die Eidesformel für die Kanzler und Räte des Bischofs.
Archiv   Schaumburg, Grafschaft
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 6
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Grafschaft Schaumburg - Urkunden, Nr. 6
Bemerkungen Die ersteren Artikel sind unter dem 12. April von Bischof Dietrich von Minden anerkannt und bestätigt worden; dieselben sind nicht mehr im Original, aber in Abschrift saec. 15. erhalten (Msc VII 2401 fol. 21ff.)

Sehr beschädigt.
Überlieferungsart Abschrift 16. Jh., Abschriftlich aus dem liber Evangeliorum archivalis ecclesie Mindensis
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.18   1350-1399
Datum Aufnahme 2010-07-15
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