Titel/Regest |
Vor Johannes van Rede, Richter zu Quakenbrück, bekennt Herman to Ahusen, daß er mit Willen der Knapppen Herman und Otto Brawe nach seiner Heirat mit der Eigenbehörigen Grete als freier Mann auf ihr Groten Erbe zu Ahausen gezogen ist. Er verpflichtet sich zur Leistung der schuldigen Dienste und Abgaben und zur Räumung des Erbes nach 12 Jahren für das Kind, das zu dem Erbe gehört. Stirbt dieses Kind, so sollen Herman und seine Frau das Erbe behalten.
Zeugen: Volquard, Richter zu Essen, Wolteke de Wyse, Wessel ton Brinck, Bernd Klosterman. |