Regest

Datum 1435-01-26 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(crastino conversionis sancti Pauli apostoli)
Titel/Regest Ludeke de Swycker und Rolof(f) de Swycker, Brüder, schließen vor Johan den Swarten, Gotschalks Sohn, Freigraf der Grafschaft Merfeld (merevelde), dem Schöffen Kerstyen van der Dunouwe genannt Spechus und Johan Wulferdes einen Auseinandersetzungsvertrag über den Nachlaß ihres Vaters. Roloff de Swycker erhält alle beweglichen und unbeweglichen Vermögen mit Ausnahme der Magd Grete ter Boken, sechs Schar Holz und der Eckernutzung in der Roruper (Rodorper) Mark aus dem Wynckelhuse, Ludeke des Swycker dagegen eine nicht genannte Summe Geldes sowie die vorgenannten Vermögensbestandteile. Roloff de Swycker übernimmt sämtliche Nachlaßverbindlichkeiten ausgenommen die Verpflichtungen, die gegenüber Rotgker van Hameren und dem verstorbenen Herman de Swycker bestehen. Für diese Verbindlichkeiten wollen beide Brüder gemeinschaftlich einstehen. Roloff de Swycker verpflichtet sich ferner, alle Schulden zu übernehmen, die sein Bruder für ihn übernommen hat, sie zu tilgen und seinen Bruder frei zu stellen. Für etwaige Ansprüche ihres gemeinsamen Bruders, des geistlichen Herrn Johan, wollen beide Brüder wiederum gemeinschaftlich einstehen. Im Falle der Nichteinhaltung der getroffenen Abreden verpflichten sie sich zum Einlager in Coesfeld und die Stadt nicht eher zu verlassen, als bis über alle Streitpunkte Einigung erzielt ist. Im anderen Falle soll für jeden von beiden der Rechtsweg vor dem weltlichen wie vor dem geistlichen Gericht gegeben sein. Ludeke de Swycker, seine Frau Stine, beider eheliche Kinder Wessel und Aelke und Roloff de Swycker, dessen Frau Engele sowie dessen eheliche Kinder Johan, Santder, Bernd und Elseke verzichten auf alle weitergehenden Erbansprüche und lassen die der Gegenseite jeweils zugefallenen Vermögensgegenstände auf. Die Brüder Swycker und der Freigraf siegeln.
Vermerke Niederdeutsch. N 24. Siegelbänder beschriftet, Text einer Urkunde, in der von einem "Gherd" die Rede ist, der sein Burglehn und seine Wohnung in "Nyenborch" an einen "Helmich" überträgt und in der eine "Elseke" auf ihre Erbansprüche verzichtet.
Archiv   Schwickering, Haus
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 4
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Haus Schwickering - Urkunden, Nr. 4
Material Pergament
Siegel 3 Siegel 1) ab, 2) Rest, 3) ab.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.19   1400-1449
Datum Aufnahme 2010-07-15
Datum Änderung 2010-07-15
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