Titel/Regest |
Vereinbarung mit Graf Mauritz zur Abtragung der Landesschulden.
Graf Maurtiz bekundet, dass er mit den "gehorsamen Landständen" wegen der hohen Schulden des Landes eine Schatzung vereinbart hat. Die Schulden sind auf 120.640 Rtlr. aufgelaufen, ungeachtet einiger 1.000 Rtlr. wegen ausstehender Gehälter der Steinfurter Beamten. Die Schulden sollen nach dem alten und neuen Landregister auf sämtlichen Erben, halben Erben, Kotten und Brinkligger nach Kirchspieln und Bauernschaften aufgeteilt werden. Ein Erbe soll 270 Rtlr. zahlen, ein halber Erbe 180 Rtlr., 14 ß, ein Kötter 135 Rtlr., ein halber Kötter 90 Rtlr., ein bester Brinkligger 67 Rtlr. 1 1/2 ß, ein halber Brinkligger 45 Rtlr., ein achtel Erbe ("acht zum Erbe") 33 Rtlr., ein neuntel Erbe ("neun zum Erbe") 30 Rtlr., ein zehntel Erbe 27 Rtlr., ein zwölftel Erbe 22 1/2 Rtlr.
Zu der genannten Summe soll jährlich ein Abschlag von 4.300 Rtlr. zu zwei Terminen gezahlt werden. 1670 soll zu Martini ein Erbe 10 Rtlr., ein halber Erbe 6 Rtlr 14 ß usw. zahlen. Die Aufsict über die im einzelnen beschriebene Erhebung der Gelder führen Rudolph von Lutten zu Langenbrück, Dietrich Caspar von Lüning zu Cappeln, Cord Gerd Grotthaus zu Mesenburg. |