|
Regest |
Datum |
1434-07-15 Suche DWUD Suche Portal |
Datum Bestand: früher
|
später
|
Titel/Regest |
Bitter van Hemerde gen. Veleko und seine Ehefrau Alike, die von Ludiken van Bocge, seiner Ehefrau Else und beider Kindern Godert und Elseke das Gut Grevinchof nebst Zubehör, ausgenommen das halbe Grevincholz nächst Nordbönen und sieben Stück Landes hinter dem Merschhofe, gekauft haben, räumen dem Godert und seinen Erben das Recht auf Rückkauf nach 12 Jahren für 210 oberländische rheinische Gulden ein. Ein während dieser Zeit von ihnen auf dem Gute gezimmerter Bergfried ist ihnen abzukaufen. Vorbedingung einer Wiederlöse ist außerdem die Auflassung von Mertins Gut zu Westrick und die Auslieferung der darauf lautenden Urkunde über 70 Gulden. Unabhängig von einem Rückkauf ist die Einlösung des Benschenackers der Kirche zu Bönen durch die Aussteller. Siegel des Bitter und der Zeugen Aleff Vrydach gen. Ruter und Willem Mulhorst. |
Archiv |
Wilbring, Haus |
Bestand |
Urkunden | alle Regesten |
Signatur |
III, 2 |
Benutzungsort |
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen |
Bestellsignatur |
Haus Wilbring - Urkunden, Nr. III, 2 |
Material |
Pergament |
Überlieferungsart |
Original |
Siegel |
Die drei Siegel ab. |
Projekt |
Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD) |
Systematik |
|
Datum Aufnahme |
2010-07-15 |
Aufrufe gesamt |
3838 |
Aufrufe im Monat |
11 |