Regest

Datum 1353-12-19 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Trier
Titel/Regest König Karl IV. bezeugt einen Rechtsspruch der Fürsten, daß wenn ein Freigeborener Lehen annimmt und der Lehnspflicht Genüge leistet, er dadurch nichts an seiner persönlichen Freiheit einbüßt.
Archiv   Westfalen, Herzogtum
Bestand   Lehen - Generalia, Urkunden |   alle Regesten
Signatur 7
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Herzogtum Westfalen, Lehen, Generalia - Urkunden, Nr. 7
Bemerkungen Nach Lindner "ian" verschrieben für "febr."
Material Pergament
Überlieferungsart Ausfertigung
Siegel Siegel an rot- und gelbseidenen gedrehten Fäden, anhängend, restauriert
Literatur Seibertz UB II 740 zu 1354 nach Abschrift (obschon nach dem Originale gedruckt?); Mitteilungen über das Original in Seibertz UB III S. 494
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.18   1350-1399
Datum Aufnahme 2010-07-15
Datum Änderung 2011-01-25
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