Titel/Regest |
Der kurfürstlich brandenburgische Richter in Hagen Bernhardt Robert Wortmann beurkundet, daß die Eheleute Caspar Tieffhauß und Ursula Nörvenich zu Dahl zur Abzahlung des Kaufpreises für Haus Dahl an die Witwe von Torck von Stephan Johan Holzbrinck, kurfürstlich brandenburgischer adjungierter märkischer An[walt], und dessen Ehefrau Maria Ernst in 2 Terminen, am 1. Juni des gleichen Jahres und in [Mit]ten (?) die Summe von 2.800 Rtlr., jedesmal die Hälfte, als Darlehn bar erhalten haben, 100 Rtlr. in Gold, 2.700 Rtlr. in Silber, den Rtlr. zu 16 Stüver, hiervon sind 2.608 Rtlr. 24 Stüver 6 Pf. an die Witwe v. Torck zur Abzahlung des Kaufpreises überwiesen, den Rest haben die v. Tiefhausen in Höhe von 131 Rtlr. 35 Stüver zur Tilgung des v. Torck'schen Verzichts und anderer Unkosten erhalten. Die Gläubiger sind von der v.Torck in den Besitz von Haus Dahl nebst Mühle, Frohnenfelde, Sundern, Wertt, Garten und Baum[hof], Viehhaus, Fischerei auf der Volme laut besonderen Dokumentes eingesetzt; zur Sicherheit für die Summe von 131 Rtlr. 24 Stüver 6 Pfg. (!) erhalten die Holzbrinck eine Hypothek auf das Haus Dahl bis zur Rückzahlung durch die v. Tiefhausen. Beiderseitiges halbjähriges Kündigungsrecht. Übernahme der Gewere durch die Schuldner und Haftung unter Verzicht auf den ordentlichen Rechtsweg.
Unterschrift des Gerichtsschreibers Conrad L. Märcken. |