Titel/Regest |
Der kurfürstlich brandenburgische Richter in Hagen Bernhardt Robert Wortman beurkundet, daß am 22.08.1669 Sibylla Margaretha geb. Kall, Witwe von Torck, mit ihrem Gatten (ehetumb), dem Edlen Arnoldt Henrich v. Friesendorff vor ihn auf Haus Dahl (Dael) von Stephan Johan Holzbrinck, adjungierten märkischen Anwalt, ein Darlehn zur Abschlagszahlung der restierenden Kaufsumme für Haus Dahl an Caspar Tieffhaußen zu Dahl erhalten hat und dafür die zu Haus Dahl gehörige Mühle, die sie bisher inne gehabt, den Gläubigern eingeräumt hat; der Richter stellt, dem damaligen Wunsche der Beteiligten entsprechend, ein Protokoll aus über die in seiner und des Gerichtsschreibers Gegenwart an Ort und Stelle vollzogene Übergabe des Schlüssels zur Mühle und damit des Besitzes durch den v. Friesendorff an den Holzbrinck, der seinerseits den Schlüssel dem Müller gegen seine Anerkennung als Mühlherr übergibt. Die Gläubiger werden in Gegenwart der v. Friesendorff'schen Diener Tönnißen Spee und Tönnißen v. Borschede als Zeugen in den Besitz des Hauses Dahl usw. [nebst Mühle, Frohnenfelde, Sundern, Wertt, Garten und Baumhof, Viehhaus und Fischerei auf der Volme (vgl. Urk. 24)] unter Übergabe aller diesbezüglichen Urkunden eingewiesen. |