Regest

Datum 1559-11-14 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(ahm dinstage nehest nach Martini episc)
Titel/Regest Vor Hinrich Sluter, weltlichem Richter zu Soest, erscheinen Joist von Galen zu Galen, Herman Osterman zu Norddinker (Northdincker) und Herman der Schulte tor Swannen, Kirchmeister (tempelerer) der Kirche zu Dinker (Dyncker, Dincker), mit Anthonius von Galen, Pastor zu Scheidingen (Schedinge), Dyrick Wildeßhuß, Dyrick Welteken, Ewaldt Huffelmann zu Norddinker, Hartleff Schuerhoff zu Wambeln (Wambelen), Hinrich Notteboim zu Eilmsen (Eilminckhusen) und Herman Krane zu Dinker, um diese über den zwischen Johan Bitter, Wirt auf dem Knuvengute, und den Kirchmeistern strittigen Speicher auf dem Kirchhofe, den zur Zeit Heinrich Ruisse gepachtet hat, aussagen zu lassen. Es soll ermittelt werden, wer den Speicher hat errichten lassen, ob er nicht für drei Leiber (up drey lyve) errichtet wurde, ob er nicht nach deren Tode wieder hätte an die Kirche fallen sollen und ob besagte drei Leiber jetzt tot wären. Zunächst erklärt Johan Bitter, daß er den an Hinrich Ruissen verpachteten Speicher nach dessen Verkauf an den ehrenfesten Oithmar Knippinck zu Dinker, einen Kirchspielsmann, dem Ruisse gekündigt, diesen wegen Nichtherausgabe vor dem landesherrlichen Gericht und dem der Stadt Soest verklagt habe und seine Klage dann auf die für Ruisse eintretenden Kirchmeister ausgedehnt habe. Diese hätte um einen Aufschub von 14 Tagen gebeten, um das Kirchspiel zu befragen. Nach Bitters Aussage haben er und vorher seine Schwiegereltern den Speicher seit ungefähr 40 Jahren ungestört im Besitz gehabt, wofür sie jährlich nur zwei Schillinge spindegelt hätten bezahlen müssen; für eine Beleibzüchtigung mit dem Speicher müßten urkundliche Beweise vorliegen. Die Zeugen seien insgesamt Kirchspielleute und Herman Krane nicht glaubwürdig genug. Sein Besitz könne ihm nur von unparteiischen Leuten abgesprochen werden. Auf Seiten der Kirchmeister sagt Dirick Wildeshuß: Der strittige Speicher, in dem er selbst einige Jahre gewohnt habe, sei nach seiner Erinnerung vor ungefähr 46 Jahren von Herrn Johan von der Mollen für sich selbst, seine Magd und seinen Sohn errichtet worden und sollte nach deren Tode, der inzwischen eingetreten sei, wieder an die Kirche zurückfallen. Dirick Welteken, Ewaldt Huffelman, Hartleff Schuerhoff, Hinrich Notteboim und Herman Krane sowie Herr Anthonius von Galen bestätigen diese Aussage.

Zum Zeugnis der Wahrheit hängt der Richter sein Siegel an.

Zeugen: Jorgen Paschedag, Steffen Nolte und Johan Selthamer, geschworene Standgenossen des Gerichts.
Vermerke Rückvermerke: Nach einem Rückvermerk des 17. Jhs. handelt es sich um den Speicher da der Greve innewonet. In einer Bleistiftnotiz des 19. Jhs. wird er als der Clusen Speicher bezeichnet.
Archiv   Landsberg-Velen, Gesamtarchiv von (Dep.)
Bestand   Sängerhof, Urkunden |   alle Regesten
Signatur 8
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Gesamtarchiv von Landsberg-Velen (Dep.), Sängerhof - Urkunden, Nr. 8
Altsignatur No. 20 cum adjunctis A et B; 5 [vgl. Urk. Nr. 10]
Material Pergament
Überlieferungsart Ausfertigung
Siegel Angehängtes Siegel ab.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2010-07-15
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