Regest

Datum 1266-10-09 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(in die beati Dyonisii martiris)
Titel/Regest Abt Jo[hannes] von Hardehausen (Herswithehusen) bestimmt wegen der Schuld, die Conradus de Sola Domo (Enenhus) für den Bischof in jährlichen Raten abzahlen muß, daß Conradus, wenn der Bischof sterben oder ein anderes Bistum erhalten sollte, zur Zahlung der Raten nicht verpflichtet ist. Sollte die Schuld beim Tod oder bei einer Ortsveränderung des Bischofs nicht abgezahlt sein, soll Conradus in jenem Jahr die ihm vom Bischof angegebene Geldsumme vollständig zahlen. Solange der Bischof lebt und am Ort bleibt, ist Conradus verpflichtet, die Zahlung in der festgelegten Anzahl von Jahren zu leisten.
Archiv   Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens, Abteilung Paderborn e. V.
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Benutzungsort Erzbischöfliche Akademische Bibliothek Paderborn
Quelle   Stöwer, Ulrike (Bearb.) | Das Archiv des Vereins für Geschichte und Altertumskunde Westfalens, Abteilung Paderborn e.V. | Nr. 024, S. 45
Formalbeschreibung Ausf., Perg., Lat. - 1 abh. Siegel: (verl.) - Rückseite: super solutione/ pecunia ... [?]
Druck: WUB IV 1085 - Regest: Stolte S. 134
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.16   1250-1299
Datum Aufnahme 2003-12-21
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