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Regest |
Datum |
1803-07-25 Suche DWUD Suche Portal |
Datum Bestand: früher
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Titel/Regest |
Einleitung der Aufhebung durch eine Konferenz des preußischen Oberamtmanns von Beughem mit dem Konvent. Das Kloster bleibt vorläufig bestehen, nachdem es sich der allgemeinen Steuerpflicht unterworfen hatte. Alle Arbeiten, die nicht im Kloster verrichtet werden können, sollen innerhalb des Landes in Auftrag gegeben werden. Die Zulassung von Novizen wird an eine landesherrliche Zustimmung gebunden. Ein Verwalter soll eingesetzt werden, damit das Kloster sich den Haushaltungs- und Kulturprinzipien der gegenwärtigen Zeit anpassen kann. Dieses Amt übernimmt der Beckumer Dechant Callenberg. |
Vermerke |
Rückseite: prod. in consil. 17. Aug. 1803 [17.08.1803]; Signatur: N. 3 Nachträge |
Archiv |
Beckum, Schwesternhaus Blumental |
Bestand |
Urkunden | alle Regesten |
Signatur |
50 |
Benutzungsort |
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen |
Bestellsignatur |
Schwesternhaus Blumental, Beckum - Urkunden, Nr. 50 |
Material |
Papier |
Überlieferungsart |
Ausfertigung |
Projekt |
Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD) |
Systematik |
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Datum Aufnahme |
2010-07-15 |
Aufrufe gesamt |
1199 |
Aufrufe im Monat |
5 |