Titel/Regest |
Visitations-Abschiede für das Kloster Keppel.
Ausgefertigt von Egidius abbas Floreffiensis, welcher die Visitation im Auftrag des General-Kapitels des Prämonstratenser-Ordens verrichtet, gibt zuerst den ökonomischen Zustand des Klosters, aus noch welchem dasselbe 12 Cölnische Mark schuldig gewesen, aber keine ausstehende Forderung gehabt; und dann die vom Visitator gemachten Verordnungen, als: weder die Oberin (magistra) noch eine andere Schwester soll außer dem Kloster herumlaufen, außer wenn es die Not erfordert, und dann mit Erlaubnis des Priors; bis Weihnachten soll ein Sprachfenster gemacht werden, wo nicht, soll bis dessen Herstellung der Gottesdienst aufhören; es sollen keine Schwestern aufgenommen werden, wenn deren Zahl über zwanzig steigt; sie sollen in Gemeinschaft leben, arbeiten und essen; die Türen des Klosters sollen zwei Schlüssel haben, deren einen der Prior, den anderen die Magistra verwahrt; endlich sollen keine Schwestern anders als durch den Abt von Arnstein aufgenommen werden.
fer. III. pgst. sestum beator. Jacobi et Christophori (also den Dienstag nach dem 25. Juli, auf welchen Tag sowohl Jacobus major als Christophorus gefeiert wird) |