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Regest |
Datum |
1341-07-31 Suche DWUD Suche Portal |
Datum Bestand: früher
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später
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Titel/Regest |
Gottfrieds von dem Hain Verschreibung eines Zinses aus seinen Gütern in Nubultzau an das Kloster Keppel, zum Behuf eines Seelgerätes. Gottfriedus dictus von dem Hein armiger verschreibt mit Einwilligung seiner Erben dem Kloster Keppel drei Schillinge Brabantischer Pfennige aus seinen Gütern zu Nubultzau (die Außen-Aufschrift der Urkunde nennt Nieder-Holzklau), welche Hermann Bruchman bewohnt, jährich auf Martini zu bezahlen. Dafür sollen die Nonnen für des Ausstellers Eltern, Conrad und Bertradis, am Tage Bartohlomäi Vigilien und am folgenden Tage, als den eigentlichen anniversaris, eine Seelenmesse halten lassen; ebenso soll das Jahrgedächtnis der bereits verstorbenen Ehefrau des Aussteller, Jutta, so wie sein eigenes nach seinem einstigem Ableben mit Vigilien und Seelmessen begangen werden. Wenn der genannter Hermann in der Entrichtung der verschriebenen Rente säumig ist, soll ihm der Pfarrer zu Netphe zur österlichen Zeit die Kommunion verweigern.
in die Germani confessoris et pontificis |
Text |
Siegener Urkundenbuch I Nr. 246 |
Archiv |
Keppel, Stift |
Bestand |
Urkunden | alle Regesten |
Signatur |
33 |
Benutzungsort |
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen |
Bestellsignatur |
Stift Keppel - Urkunden, Nr. 33 |
Material |
Pergament |
Sprache |
lateinisch |
Siegel |
Siegel des Ausstellers und des Eckardus Swarze stark beschädigt, jedoch mit erkennbaren Wappen; auf dem ersten befindet sich das bekannte, aus zwei Querbalken bestehende Wappen deren vom Hain; das andere ist zwar ganz ähnlich, außer dass die Querbalken auf jenem vertieft, auf diesem aber erhaben gearbeiten sind. Wichtiger ist der Unterschied, dass bei dem ersten Wappen sich in den Zwischenräumen kleine Kreuze oder Lilien befinden, welche die früheren Siegel derer vom Hayn nicht hatten |
Projekt |
Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD) |
Systematik |
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Datum Aufnahme |
2010-07-15 |
Aufrufe gesamt |
4997 |
Aufrufe im Monat |
21 |