Titel/Regest |
Statuten des Klosters Keppel.
Gertrud von Heyger, Meisterin, Katharina von Zeppenfeld, Priorin, und der ganze Konvent des Klosters Keppel bekennen, dass sie mit Genehmigung des Grafen Johann von Nassau und seiner Gemahlin Margarethe von der Mark, als Beschützer und Stifter ihres Klosters, so wie ihres geistlichen Vaters, des Abtes Arnold von Arnstein, folgende Satzungen aufgerichtet haben und beständig halten sollen. Es sollen nicht mehr als 24 Präbenden sein, und daher keine Präbende vergeben werden, wenn nicht eine der 24 erledigt ist; auch sollen keine Kinder, als von Ritters Art geboren, zu den Präbenden gelangen, und von leiblichen Schwestern aus einem Hause nicht mehr als zwei aufgenommen werden. Ferner wird ausführlich bestimmt, was von einem Kinde, das eine solche Präbende erhält, an das Kloster, den Prior, die Meisterin, den Kapellan und die Konvents-Jungfrauen gegeben werden soll.
auf S. Antonius Tag |