Regest

Datum 1392-01-17 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Statuten des Klosters Keppel.

Gertrud von Heyger, Meisterin, Katharina von Zeppenfeld, Priorin, und der ganze Konvent des Klosters Keppel bekennen, dass sie mit Genehmigung des Grafen Johann von Nassau und seiner Gemahlin Margarethe von der Mark, als Beschützer und Stifter ihres Klosters, so wie ihres geistlichen Vaters, des Abtes Arnold von Arnstein, folgende Satzungen aufgerichtet haben und beständig halten sollen. Es sollen nicht mehr als 24 Präbenden sein, und daher keine Präbende vergeben werden, wenn nicht eine der 24 erledigt ist; auch sollen keine Kinder, als von Ritters Art geboren, zu den Präbenden gelangen, und von leiblichen Schwestern aus einem Hause nicht mehr als zwei aufgenommen werden. Ferner wird ausführlich bestimmt, was von einem Kinde, das eine solche Präbende erhält, an das Kloster, den Prior, die Meisterin, den Kapellan und die Konvents-Jungfrauen gegeben werden soll.

auf S. Antonius Tag
Text Siegener Urkundenbuch II Nr. 63
Archiv   Keppel, Stift
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 73
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Stift Keppel - Urkunden, Nr. 73
Material Pergament
Sprache deutsch
Siegel Der Graf und die Gräfin von Nassau, der Abt zu Arnstein und der Konvent des Klosters Keppel selbst, hatten ihre Siegel angehängt, diese sind jedoch alle bis auf ein paar unbedeutende Bruchstücke der beiden ersten verloren gegangen
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.18   1350-1399
Datum Aufnahme 2010-07-15
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