Regest

Datum 1469-08-09 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Johanns, Grafen zu Nassau, schiedsrichterlicher Ausspruch wegen der Güter des Kloster Keppel im Kirchspiel Netphe.

Zwischen dem Kloster Keppel, als dessen damalige Meisterin die in der vorigen Urkunde erwähnte Else (Elisabeth) von Wilnstorff genannt wird, und dem Männern zu Netphen, des Grafen Eigenhörigen (Gotzlehen), war seit Langem Streit gewesen, dessen schiedsrichterliche Beilegung nunmehr von beiden Teilen dem Grafen übertragen werde, der sie folgedermaßen vergleicht: Das Kloster soll die Männer und Stämme zu Netphe bei den Gütern lassen; diese sollen dagegen nicht nur dem Kloster die schon früher bedungenen drei Malter Korn und drei Pfund Wachs jährich geben, sondern auch diese Rente noch mit einem Malter Korn und einen Pfund Wachs jährlich erhöhen, und das Gut alle 12 Jahre von der Meisterin und dem Konvent aufs neue empfangen, wo sie dann zur Empfängnis (Regnition) zwei Gulden geben sollen; um ferner Unrichtigkeit zu vermeiden, sollen sie dem Kloster ein im Beisein des Schultheißen und der Schöffen aufgenommenes genaues Verzeichnis des Gutes übergeben, und einen Hauptmann setzen, der den Zins entrichtet.

auf S. Laurentius Abend
Text Siegener Urkundenbuch II Nr. 199
Archiv   Keppel, Stift
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 97
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Stift Keppel - Urkunden, Nr. 97
Material Pergament
Sprache deutsch
Siegel Siegel zerbrochen
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.20   1450-1499
Datum Aufnahme 2010-07-15
Aufrufe gesamt 760
Aufrufe im Monat 286