Regest

Datum 1504-11-03 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Johann von Selbach, Sohn des verst. Cristgens, und Gutgehen, seine Frau, geben ihre Tochter Katherina in das Kloster Keppel und statten sie mit 100 Goldgulden in Münzen der Kurfürsten bei Rhein aus. Solange die Summe nicht gezahlt ist, verschreiben sie dem Kloster Renten in Höhe von 9 gl. Siegener Währung aus dem Gut zu Wederstein und darum im Grunde Selbach und Gericht Burppach, und zwar 5 1/2 g. vom Hof zu Wedderstein, den Nasenmanßhen zu Lehen trägt, und 3 1/2 gl. von der halben Hammerhütte daselbst, die Cleyne Cristgen zu Lehen trägt. Die Renten können mit je 50 gl. in zwei Raten abgelöst werden; werden sie es nicht, so bleiben sie bis zum Tode der Katharina beim Kloster und fallen dann an die Eheleute oder deren Erben zurück. Können Hof und Hammer die Renten nicht aufbringen, so darf sich das Kloster am Gut Wedersteyn und den in der Grafschaft Nassauer gelegenen Gütern schadlos halten.

Siegelankündigung des Ausstellers und seine Vetters Conrat.

Gegeben uff s. Hupertus des heilgen bischoffs dag anno dusent XVc und IIIIo
Archiv   Keppel, Stift
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 127
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Stift Keppel - Urkunden, Nr. 127
Siegel Mit zwei Siegeln: drei schrägrechts gestellte Rauten
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.1   1500-1549
Datum Aufnahme 2010-07-15
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