Regest

Datum 1298 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Alradus, Abt des Klosters bei Schwalenberg (Svalenberg; Marienmünster), Propst Arnoldus, Priorin Gertrudis und der Konvent in Willebadessen (Wilbod[essen]), die bereits eine Ordnung für die Kammer der Nonnen erlassen haben, regeln die Tätigkeit des Kämmerers in der Weise, daß dieser zweimal jährlich, nämlich an Cathedra Petri [Februar 22] und an der Oktav Petri et Pauli [Juli 6], vor dem Konvent Rechnung ablegen soll. Täglich soll er mit dem Propst essen und jährlich eine Mark Pfennige als Lohn erhalten. Wenn ein Mädchen in das Kloster eintritt und die klösterliche Tracht anlegt, soll die Kämmerin von ihren weltlichen Kleidern nur einen Rock behalten, die anderen Kleider aber dem Kämmerer übergeben. Beim Tod einer Nonne sollen ihre beiden Pelzmäntel der Kämmerin übergeben werden.

Siegelankündigung der Aussteller.
Archiv   Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens, Abteilung Paderborn e. V.
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Benutzungsort Erzbischöfliche Akademische Bibliothek Paderborn
Quelle   Stöwer, Ulrike (Bearb.) | Das Archiv des Vereins für Geschichte und Altertumskunde Westfalens, Abteilung Paderborn e.V. | Nr. 34, S. 49f.
Formalbeschreibung Ausf., Perg., Lat. - 3 anh. Siegel (an flach geflochtenen Leinenbändern): 1) (verl.), 2) Konvent Willebadessen, Umschrift an der linken Seite abgebr., 3) (verl.) - Rückseite: 1298/ No 26 Kloster Willebadessen. - Druck: WUB IV 2535 - Regest: Stolte S. 136f.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.16   1250-1299
Datum Aufnahme 2003-12-21
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