Regest

Datum 1528-03-11 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Schiedsspruch des Gerichts Pfferndorff über einen am 2. Dienstag nach Pfingsten 1527 (18. Juni) entstandenen Streit zwischen den Brüdern Phylipsenn und Adam von der Heße einerseits und Phylips Wyschelen anderseits über etliche Malsteine zwischen deren Gütern "bunder der Lyckentach". Die Junker von der Heße beschweren sich über das ihnen zu nahe angelegte Wehr. Das Gericht hat Malsteine auf dem Damm des strittigen Wehrs gesetzt, das Wehr soll Philips Wischell gehören. Der Hickenbach soll neben dem Damm her, hart an dem Malstein, der auf dem Damm steht, vorbeifließen. Philips Wyschel soll den entstandenen Schaden erlegen. Vertragsbruch soll dem Grafen mit 50 und dem Gericht mit 15 Rädergulden gebüßt werden.

Siegelankündigung von Schultheiß und Schöffen.

a. d. Dusent funffhondert achtunndzwentig mytwochens post Reniniscae
Archiv   Keppel, Stift
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 150
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Stift Keppel - Urkunden, Nr. 150
Siegel Siegel des Gerichts Ferndorf
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.1   1500-1549
Datum Aufnahme 2010-07-15
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