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Regest |
Datum |
1528-03-11 Suche DWUD Suche Portal |
Datum Bestand: früher
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später
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Titel/Regest |
Schiedsspruch des Gerichts Pfferndorff über einen am 2. Dienstag nach Pfingsten 1527 (18. Juni) entstandenen Streit zwischen den Brüdern Phylipsenn und Adam von der Heße einerseits und Phylips Wyschelen anderseits über etliche Malsteine zwischen deren Gütern "bunder der Lyckentach". Die Junker von der Heße beschweren sich über das ihnen zu nahe angelegte Wehr. Das Gericht hat Malsteine auf dem Damm des strittigen Wehrs gesetzt, das Wehr soll Philips Wischell gehören. Der Hickenbach soll neben dem Damm her, hart an dem Malstein, der auf dem Damm steht, vorbeifließen. Philips Wyschel soll den entstandenen Schaden erlegen. Vertragsbruch soll dem Grafen mit 50 und dem Gericht mit 15 Rädergulden gebüßt werden.
Siegelankündigung von Schultheiß und Schöffen.
a. d. Dusent funffhondert achtunndzwentig mytwochens post Reniniscae |
Archiv |
Keppel, Stift |
Bestand |
Urkunden | alle Regesten |
Signatur |
150 |
Benutzungsort |
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen |
Bestellsignatur |
Stift Keppel - Urkunden, Nr. 150 |
Siegel |
Siegel des Gerichts Ferndorf |
Projekt |
Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD) |
Systematik |
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Datum Aufnahme |
2010-07-15 |
Aufrufe gesamt |
1337 |
Aufrufe im Monat |
5 |