Titel/Regest |
Durch Wilhelm, Grafen zu Nassau etc., verkündeter Vergleich über die Forderung der Magistra von Keppel wegen der Erbgerechtigkeit ihrer Konventsschwester Catharina von der Hese, die diese von ihrer verst. Mutter, Catharina Schemkin, ererbt hat, an Adam von der Hese, Catharinas Vater. Adam hat behauptet, dass gegen eine Zahlung von 100 Gulden ins Kloster ein vollkommener Verzicht beredet worden sei, ohne dass ein Vertrag aufgerichtet wurde. Die an den Grafen gerichtete Appelation will dieser durch einen Vergleich erledigen, besonders, da Adam inzwischen gestorben ist. Als Nächstverwandte und Vormünder von dessen minderjährigen Sohn Valtin sind dazu erschienen Wolfgang Schutzspeet, gen. Milchling, Landkomptur der Ballei Marpurg des Deutschordens, und Philipssen von der Hese, als Bevollmächtigter des Klosters Eberhart Kobenrode, Dechant zu Vormecken und Hennenn von Schnellenbergk. Die beiden Vormünder sollen für Valtin zu den 100 Gulden, die das Kloster empfangen hat, noch 70 Gulden entweder bar geben oder jährlich verzinsen, wogegen das Kloster, "von wegen Cathrina Schemkin (!) ihrer Mitkonventsschwester"auf die Forderung verzichten soll. Da aber Cathrina noch einen im Ausland verschollenen Bruder Philips hat, soll dieser, falls er sich noch als lebend erweise, die 70 Gulden vom Kloster erhalten und Valtin um die ausgelegten 70 Gulden Erstattung tun. Sind die 70 Gulden von dem Pflegekind (Valtin) "noch vergält oder erloest" soll der Gultbrief ungültig werden.
Siegelankündigung des Grafen. |