Titel/Regest |
Thomaß Braunfelß, Schultheiß zu Netpffe, Albrecht Schmid von Egkmanßhusen, Heymeln Hannes zu Nider Netffe, Scheffhenn zu Obersetze, Cuntzgins Henn zu Unckelnhusen, Truden Heinrich zu Ochelhusen, Schöffen des Gerichts zu Netffe und die übrigen Schöffen dieses Gerichts fällen einen Schiedsspruch in einem Streit zwischen Philipsen Wischeln zu Langenau und Johan Stelern auf Buschhutten genannt Frölich, und dessen Frau Wintrudten. Es handelt sich um einen Wiesenplatz und Felder bei den Buschhutten, die Jutte Wiese genannt. Das Gericht entscheidet, dass Philips Wischell diese Wiese, die vorn an den Hüttengraben, hinten an den alten Wassergraben, oben an die Wiese Philips selbst und unten an Buschhenn Goderts Wiesen und Gut stößt, erhalten soll. Johan Frölich und Weintrudt sollen einen Wiesenplatz erhalten, der auch auf der Buschhutten in der Garthen Wiese liegt und vorn an Philipsen Wischellns Gut, hinten an den alten Wassergraben, auf der oberen Seite an die Frölichs Erben auf Buschhutten selbst und Druthen Gut, und auf der unteren an Flenders Johengins Kinder auf Buschhutten grenzt, wie das Gericht diesen Wiesenplatz mit Malsteinen bezeichnet hat und der Hüttengraben mitten durch geht. Vertragsbruch soll dem Grafen mit 20, dem Gericht mit 5 Rädergulden gesühnt werden.
Siegelankündigung von Schultheiß und Schöffen.
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