Regest

Datum 1557-09-21 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Abmachungen über einen Hüttengraben, den Junker Philips Wischell zu Langenau den Inhabern des Hammers auf Tilnhutten, Hainrichen vorm Berge, Schöffen zu Ferntorff, Henenn uff Tilnhutten und verst. Nußgins Kindern daselbst, vor etwa einem Jahr durch seine Güter, die Hubener Güter genannt, hinten vor der Leygen hinab anzulegen gestattete. Es soll ihnen erlaubt sein, die Ferntorff ganz hindurchzuleiten. Philips darf einen Wasserschutzen zur Bewässerung seiner Wiese bauen. Falls die Tilnhuttener beim Gretenanfang einen Deich errichten, der denen auf Buschhutten schädlich sein würde, so sollen sie ihn wieder beseitigen. Für die Erlaubnis entrichten sie dem Junker 12 Rädergulden.

Zeugen: Haneß der alter vorm Berge, Arnoldt uf Buschhutten, Kessell Hannes zu Ferntorff, Wiesenhamies zu Ernstdorff.

Siegelankündigung des Thomas Braunfels, Schultheiß zu Netfe, Albert Schmidt zu Egkmanßhausen, Heinrich vor der Dieffenbach, Schöffen.

uff Matthei Ap. a. d. XVc funffzig und sieben
Archiv   Keppel, Stift
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 182
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Stift Keppel - Urkunden, Nr. 182
Siegel Siegel des Gerichts Netphen
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2010-07-15
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