Regest

Datum 1567-11-17 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Philips von der Heese und seine Frau Margaretha, geb. Märtin von Kobersteinn, die am selben Tage ihre Töchter Magdalenen und Annen in Keppel haben einkleiden lassen und zur Ausstattung jeder Tochter 100 Gulden mitzugeben versprochen haben, verpflichten sich bis zur Erlegung dieser Summe jährlich 10 Gulden durch Hofmann Steinhenn zu Fhelingkhusen der Elisabeth geb. von Selbach gen. Lohe, Äbtissin, überbringen zu lassen. Zum Pfand setzen sie den Hof zu Fhelinghusen im Gericht Ferndtorff, den jetzt Seinhenn innehat. Sie behalten sich die Möglichkeit vor, zuerst nur 100 Gulden und später den Rest zu bezahlen.

Im Beisein Arndts Johanns, Hofmeister zu Keppel und Thogessens zu Dornseiffenn, Schöffen zu Ferndtorff.

Siegelankündigung Philips vonn der Heese zur Heese.

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Archiv   Keppel, Stift
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 210
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Stift Keppel - Urkunden, Nr. 210
Siegel Siegel Philips von der Hees
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2010-07-15
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