Regest |
||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Datum | 1567-11-17 Suche DWUD Suche Portal | Datum Bestand: früher | später | ||||||
Titel/Regest | Philips von der Heese und seine Frau Margaretha, geb. Märtin von Kobersteinn, die am selben Tage ihre Töchter Magdalenen und Annen in Keppel haben einkleiden lassen und zur Ausstattung jeder Tochter 100 Gulden mitzugeben versprochen haben, verpflichten sich bis zur Erlegung dieser Summe jährlich 10 Gulden durch Hofmann Steinhenn zu Fhelingkhusen der Elisabeth geb. von Selbach gen. Lohe, Äbtissin, überbringen zu lassen. Zum Pfand setzen sie den Hof zu Fhelinghusen im Gericht Ferndtorff, den jetzt Seinhenn innehat. Sie behalten sich die Möglichkeit vor, zuerst nur 100 Gulden und später den Rest zu bezahlen. Im Beisein Arndts Johanns, Hofmeister zu Keppel und Thogessens zu Dornseiffenn, Schöffen zu Ferndtorff. Siegelankündigung Philips vonn der Heese zur Heese. montag den 17 ten novembris ... funfftzehennhunderttund im siebennunnd sechtzigsenn |
|||||||
Archiv | Keppel, Stift | |||||||
Bestand | Urkunden | alle Regesten | |||||||
Signatur | 210 | |||||||
Benutzungsort | Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen | |||||||
Bestellsignatur | Stift Keppel - Urkunden, Nr. 210 | |||||||
Siegel | Siegel Philips von der Hees | |||||||
Projekt | Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD) | |||||||
Systematik |
|
|||||||
Datum Aufnahme | 2010-07-15 | |||||||
Aufrufe gesamt | 1895 | |||||||
Aufrufe im Monat | 7 | |||||||
|
||||||||
zurück | Zum Seitenanfang |