Titel/Regest |
Johan, Graf zu Nassau, verlangt das Eustachius von Wüschel zu Langenau und dessen Vorfahren von seinem Vater und dessen Vorfahren verliehene Haus im Dorf Hilchenbach mit Hof, Platzungen und Weiher, allen dazu gehörigen Gütern und auch die vom Junker ihm abgekaufte Wiese, nach Inhalt der Lehenbriefe, zurück und gibt ihm dafür das Haus zu Ernstorff, worin der Schultheiß wohnt, mit dem daran gelegenen Weiher, dem Backhaus und Bleichplatz und einem "orth" von dem Baumhof zum Backhaus, dazu das Weiherchen bei der Schmelzhütte oberhalb Ernstorff, das für 50 Gulden verkauft und von Eustachius wieder "losgestellet und befryhet" werden soll, die Wiese beim Hohensteng, zwei Felder zu zwei Malter Saat, eins auf den Auen und das andere beim Schlag bonder Ernstorff, die bisher der Schultheiß in Gebrauch gehabt hat, das Haustückchen im Nothwinckell, zu 16 Jahren "heugig" und ungefähr zu zwei Malter Saat und und Mai- und Herbsthühner zu Bottenbach. Für diese Güter hat der Graf Eustachius die Lehenspflicht erlassen und ihn auch von dem Zehnten, der auf der Wiese beim Hohensteng ruht, befreit. Außerdem erhält Eustachius noch drei "stellungen", zwei in der Selbach und eine in der Gießthel, außer den "jachten undt stellungen" gehörig und "darbey nach außweisung deren in Ober Setzer marck gesetzten jachtpfälen üblich herbracht seindt", sodass die von Langenau an den drei Orten jagen können, vorbehalten der gräflichen Durchjagt und mit Jagtverbot in den Monaten Juli, August, November und Dezember. Dann setzt der Graf denen von Langenau zum Mannslehen an den ganzen Fruchtzehnten in Bottenbacher Mark, die bisher der gräflicher Kellner erhoben hat, wogegen diese der Grafen Lehnsleute sein sollen. Beim Aussterben des Mannesstammes soll das Lehen dem Nassauischen Hause Siegenischer Linie wieder zufallen. Das zum Bau eines neuen Hauses in Ernstorff notwendige Bauholz darf Eustachius aus dem Ferndorffer Geweld entnehmen, weil er seine eigenen Wälder durch Bauten in Hilchenbach zu stark beansprucht hat. |