Regest

Datum 1651-08-12 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Notariatsinstrument des Johanns Philippus Eierhausen über die Zugehörigkeit des Klosters Keppel zum Gericht Netphen. Danach hat ihr Johann Becker, fürstlich Signischer und Nassau-Siegnischer geh. Rat und Rentmeister beauftragt, hierüber Gothefridum Leichlein, gewesenen Pastor zu Netphen und Johann Heitten, gewesenen Schultheißen daselbst zu vernehmen und ihre Aussagen zu beglaubigen. Das geschah in des "Herrn Kellerß" Johanns Heidens Haus in Siegen oberhalb der Nikolaikirche. Leichlein, der 1631 sein Amt in Netphen angetreten hat und Heitten, der an die 36 Jahre Schultheiß in Netphen und zuvor sieben Jahre Schultheiß in Hilchenbach gewesen war, sagen aus, dass das Kloster zu Netphen gehörte. U. a. sagt letzterer, dass man 1618 wegen eines bei Credenbach, damals im Amt Netphen, vergrabenen Kindes auch die Mägde des Klosters vor das Gericht Netphen bestellt hätte. Auch habe er für Gottschalck Volnßbergen, Bürger in Siegen, wegen gewisser Schuldforderungen Kühe des Clauß Roth zur Almbach im Amt Hilchenbach gerichtlich schätzen wollen, wobei dieser aber mit ihnen über das Wasser, welches beide Gerichte schneide, an das Kloster gelaufen sei, wo er nicht mehr habe schätzen dürfen.

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Archiv   Keppel, Stift
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 272
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Stift Keppel - Urkunden, Nr. 272
Siegel Unterschrift und Notariatssiegel des Notars
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.4   1650-1699
Datum Aufnahme 2010-07-15
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