Titel/Regest |
Diderick Staell, Wyllem Staell, Domherr zu Münster, Johan Staell, Propst zu Claholt [Clarholz] u. Wyllem Staell als Vormünder vereinbaren mit Clawes van Hoernne, ihrem Schwiegersohn u. Schwager, der sich wiederverheiraten will, daß er seiner Tochter Gerdruth, dem Kinde der Tochter bzw. Schwester der Aussteller, ihren Anteil aus dem Erbe ihrer + Mutter auszahlt, nämlich außer der Gerade im Falle ihrer Verheiratung 800 Goldgulden in bar; außerdem erhält sie von Wyllem von Staell nach dem Tode seines Vaters Diderick bis zu ihrer Verheiratung eine jährliche Rente aus einem von Diderick für 75 Goldgulden, die zur genannten Mitgift des Clawes gehören, eingelösten Gute, gelegen von deine Bevergern und bei ihrer Verheiratung 100 Goldgulden als Rest der Mitgift zur Clawes van Horne, wofür dieser die Nutzung des genannten Gutes erhält. Im Fall des Todes der Gerdrutken vor ihrer Verheiratung soll Clawes die 100 und nach Didericks Tode auch die 75 Goldgulden erhalten. Ihre Gerade soll in Kisten in Cordt von Harnnes Haus in Ossenbrugge aufbewahrt werden und unter gemeinsamer Aufsicht von Cordt van Harnne und Wyllem Staell, die jeder einen Schlüssel besitzen sollen, stehen.
Siegel: Diderick Staell, Wyllem Staell Domherr, Johan Staell Propst, Wyllem Staell (von 8 Kugeln gebordeter Schild, Helm; bei den beiden Wyllem mit Helmzier; Johans Siegel beschädigt). |