Titel/Regest |
Byllye Dobbe, Witwe Wilhemm Dobbens, Johan Dobbe, Domherr der Kirche zu Münster, und Gerdt Dobbe, sein Bruder, Söhne der beiden, geloben, Johannes van Besten zu Sythen (to Zyten) und Annen seiner Gattin, schadlos zu halten. Beide bürgten in einer besiegelten Urkunde für eine an Johann Ffresenhusen, Werkmeister der Kirche zu Münster, verkaufte jährliche Rente von 12 1/2 rheinischen Goldgulden. Die Rente ist am Michaelistag (= 29. September) zu bezahlen, aus ihren Erben gen. der Hof zu Welinck und Kallenhoff, beide im Kirchspiel Dülmen gelegen, Bauernschaft Dernekamp(-e). Für diese Rente hat Sander Droste zu Senden gebürgt. Die Verkaufssumme beträgt 250 rheinische Goldgulden, die für den Brautschatz der Anne Dobbe, Tochter bzw. Schwester, verwendet wurden. Dem Bürgen Johan van Besten soll innerhalb von vier oder fünf Jahren nach Datum der Ausstellungsurkunde sein Brief und Siegel wieder ausgehändigt werden. Die Verkäufer setzen ihren Besitz zum Unterpfand. Sollten die Versprechungen nicht erfolgen, verpflichten sich die Brüder Johannes und Gerd Dobbe nach Aufforderung mit zwei Pferden und einem Knecht in einer angewiesenen, ehrbaren Herberge in Recklinghausen (Recklinchusen) oder Haltern Einlager zu halten.
Siegler: Der Domherr Johan Dobbe und Gerdt Dobbe für sich, ihre Mutter, ihre Schwester und Brüder; Rotger Dobbe, Domherr der Kirche zu Münster und sein Bruder Helmich Dobbe als Vormünder der Kinder des + Wylhemm Dobbe, ihres Bruders. |