Titel/Regest |
Vor Jurgen van Asbecke, Richter zu Haltern des Bischofs Erich zu Münster, Herzog zu Sachsen, Engern und Westfalen, verkaufen Johann van Besten zu Sythen (Syten) und Anna seine Gattin an Joste van Besten, ihren Vetter, eine jährliche lebenslange Rente von 15 rheinischen Goldgulden. Er kann sich bei Johann zu Sythen aufhalten, die Verkäufer versprechen ihm gute Kleidung, Essen, Trinken an ihrer Tafel, ohne jegliche Arbeitsleistung. Außerdem kann er hinziehen wohin er will. Über die Rente soll er dennoch frei verfügen. Sie wird jeweils zu Ostern bezahlt nach Ausstellung dieser Urkunde, aus allen Gütern des Verkäufers im Kirchspiel Dülmen und Haltern. Wenn Johann und seine Erben etwas von den Gütern des Jost zurückgewinnen und sichern (verdedingen), dann soll es der Auftragung zugute kommen. Johann und Jost sollen es gemeinsam nutzen. Johann bleibt aber das gen. Kapital von 300 Gulden allein vorbehalten. Nach dem Tode des Jost soll das Gut an Johann und seine Erben fallen.
Siegler: Der Richter, Johann van Besten für sich und seine Gattin; und als dedingslude: Unvorsagt van Backen und Johan Schule.
Zeugen und Standgenossen: Bernt van Oer (Ore), Hinrick van Knypperborch und Herr Peter van den Suer. |