Regest |
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Datum | 1539-04-30 Suche DWUD Suche Portal | Datum Bestand: früher | später | ||||||
(amm mey avende) | ||||||||
Titel/Regest | Vor Wylhelm von Mollenbecke gen. Kuntscop, Richter zu Sendenhorst des Bischofs Franz etc., schlichten Schiedsleute den Erbstreit zwischen Bernd tho Broke gen. Santwech, seiner Gattin Margareten auf der einen Seite und den Kindern des + Everd thomm Santwege und dessen + Gattin Elzen bzw. ihren Kindern dem + Johann und + Merie, bzw. der Kartryna, Anna und Gertruyt auf der anderen Seite. Erstens sollen alle vorhergehenden Verträge zwischen beiden Parteien nichtig sein. Da Bernt thomm Santwege den Kindern aus ihrem elterlichen Erbe wegen des Brautschatzes 47 Gulden schuldet, verbürgen sich Herman Smyt und Herman Becker dafür; und zwar sollen sie wie folgt gezahlt werden: 7 Gulden bei Gerdruyts Aussteuer, 20 am ersten kommenden Michaelis (= 29. September) und 20 zu Ostern darauf. Damit sind die Kinder aus dem elterlichen Erbe abgefunden. Santwech soll Gertude eine unbeanstandete Kistenfüllung - wie üblich - eine Kuh und ein Rind für die erhobenen Ansprüche der + Kinder geben. Ferner sollen alle Bann und geistlichen Rechtsforderungen des Hermann Blanckkenforth gegen Santwege beglichen sein. Was ihre beiden Häuser und Güter anbetrifft, die mit 2 Gulden Geldes jährlicher Rente belastet sind, so will Santwech innerhalb eines Jahres vor ben. Richter einen Gulden davon übernehmen. Everth Kleypoell, Bürger in Beckum (Beckem) mit ihm Hinryck Herkorne und Herman Blankenforth als Vormünder verzichten namens der Kinder auf das elterliche Erbe und auf jegliche weiteren Ansprüche. Ausgenommen ist das, was nach Ausstellung der Urkunde anfällt. Der Streit mit Martynn Loer wird so beigelegt, daß Santwech von ihm das Geld einfordern darf. Dedingeslude auf Seiten Santweges: Dyderyck vann Merveldt (Mervelde) Drost zu Wolbeck, Matheus Slunckraven, Richter zu Telgte (Telgeth), Goke Bokemann; auf Seiten der Kinder: Johann Akoelck, Richter zu Wolbeck, Everth Kleypoell, Hinryck Herkornn, Herman Blankenforth. Es wurden zwei Urkunden ausgefertigt, für jede Partei eine. Siegler: Der Richter. |
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Archiv | Mensing, Familie (Dep.) | |||||||
Bestand | Urkunden | alle Regesten | |||||||
Signatur | 87 | |||||||
Benutzungsort | Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen | |||||||
Bestellsignatur | Verein für Geschichte u. Altertumskunde Westfalens, Abt. MS (Dep.), Familie Mensing - Urk., Nr. 87 | |||||||
Material | Pergament | |||||||
Überlieferungsart | Ausfertigung | |||||||
Siegel | anhg. Siegel des Richters (unteres Drittel beschädigt). | |||||||
Projekt | Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD) | |||||||
Systematik |
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Datum Aufnahme | 2010-07-15 | |||||||
Aufrufe gesamt | 1666 | |||||||
Aufrufe im Monat | 8 | |||||||
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