Regest

Datum 1565-07-18 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(ahm gudenstaghe nha Margarethe virginis)
Titel/Regest Vor dem Offizial, Richter des Hofes zu Münster, verkaufen und lassen auf, Everdt Vyrholt und seine Gattin Roleff, Bürger der Stadt Groningen (Gronnynghe) an Teleman Ryck, Vogt zu Wolbeck, und dessen Gattin Catharinen, ein Haus und Hof mit Beihaus in dem Städtchen Wolbeck, gegenüber dem Rathaus nahe dem Kirchhof; das Anwesen liegt zwischen dem Hof gehörig zum St. Elisabeth-Altar und dem allgemeinen Kirchweg; ferner verkaufen sie einen ihrer Kämpe gen. über dem Münsterweg, früher Kallen-Kämpe vor der Münsterpforte an der Greynkule, zwischen der Vuerstraeche einerseits und dem St. Nicolaus-Kamp andererseits; ferner einen ihrer Kämpe gen. das Lerrsmer, gelegen vor Wolbeck vor der Münsterpforte am gemeinen Hellweg (Helwegge), die Heydtstrathe genannt. Vom Verkauf ausgenommen sind:

1) Vier Stücke Land im selben Kamp gelegen nächst St. Elisabet Land. An diesem Land genießt die Mutter des Everd lebenslange Leibzucht. Nach ihrem Tode fallen diese vier Stücke Land Everd und seinem Bruder Diederich zu. Teleman Rick und seine Frau besitzen dann das Vorkaufsrecht;

2) weiter ausgenommen sind 4 Landstücke, die in diesem Kampe im Lerrsmer liegen; zwei davon gehören den Provisoren der Kirche zu Wolbeck und zwei den Armen zu Wolbeck; ausgenommen vom Verkauf bleiben ferner

3) zwei Stücke Saatland vor ben. Pforte auf dem Wolbecker Esch zwischen dem Land der Küsterei und Gerdt Akolcks Land, an dem Everdts Mutter ihre Leibzucht hat.

4) weiterhin zwei kleine umzäunte Stücke Gartenland gelegen vor der Münsterpforte an der Greynkulenstraße zwischen dem Land des Pastors und Mosterdes Kämpen.

Die Verkäufer haben den Käufern auch für das Haus das Everdts Mutter als Leibzuchthaus bewohnt, das Vorkaufsrecht übrertragen und auch für das, was die Mutter leibzuchtweise sonst unterhat; ausgenommen sind zwei Stücke Gartenland vor der Steinpforte neben dem Garten des Johan Volberti. Für dieses Land besitzen nach dem Tod der Mutter Johan Volbert und dessen Frau Anna das Vorkaufsrecht.

Alle genannten Güter sind frei und unbelastet bis auf:

- Fünf Scheffel Morgenkorn jährliche Rente an den Fürstbischof zu Münster, zahlbar an das Amtshaus zu Wolbeck.

- An Herrn Paul Schwardtarndes, Vikar an St. Lamberti in Münster, jährlich 5 Goldgulden Pension, für die die Hauptsumme 100 Goldgulden beträgt.

- An die Witwe des Berndt Langeman 1 Taler jährliche Pension für eine Hauptsumme von 20 Talern;

- außerdem 6 Pfennige münsterscher Währung und noch 1 Pfennig und ein Huhn jährlicher Last.

Die Verkäufer leisten auf die Güter Verzicht und übergeben alle sich auf benannte Güter beziehenden Urkunden.

Zum Unterpfand setzen sie alle ihre Güter zu Groningen und anderswo gelegen sowie die Leibzuchtgüter von Everdts Mutter.

Siegler: Der Offizial.

Zeugen: Meister Hinrich Woltermann van Beelen (Beylen), vereidigter Prokurator des Hofes zu Münster, Johan Balcke, beide Beamte des Hofes.
Archiv   Mensing, Familie (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 117
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Verein für Geschichte u. Altertumskunde Westfalens, Abt. MS (Dep.), Familie Mensing - Urk., Nr. 117
Material Pergament
Überlieferungsart Ausfertigung
Siegel anhg. Siegel des Offizials.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2010-07-15
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