Regest

Datum 1569-12-14 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(am gudenstage nach Lucie virginis)
Titel/Regest Vor Bürgermeister und Schöffen zu Wolbeck zeigen an und sagen aus, Gerhardt Akolck und Simon Huisbrandt, Provisoren und Kirchengeschworene zu Wolbeck: Aus den Samtgütern, die der derzeitige Vogt zu Wolbeck Tylman Rick und Catharina Mey, dessen Gattin innehaben, ist eine Rente von jährlich drei Münsterschen Schillingen der Kirche und für das heilige Sakrament zu Wolbeck verschrieben. Der Vogt und seine Ehefrau haben die Güter von Everdt Virholt und dessen Gattin Roleff, Bürger in Groningen gekauft, laut darüber im Verlauf des Jahres 1565 durch den Offizial des Hofes zu Münster ausgestellter Verkaufsurkunde, datiert auf gudenstagh na Margaretha virginis (= 20. Juli). Steffen Hovestadt, Bürger zu Wolbeck, und seine Gattin Catherina übernehmen die Zahlung der Rente, zahlbar aus ihrem Haus- und Hofbesitz, den sie von Everdt Virholt und Dirich, seinem Bruder kauften. Bürgermeister und Schöffen verkünden, daß nunmehr nach Datum vorliegender Urkunde die jährliche Rente von Steffen Hovestadt und dessen Ehefrau aus dem von den Gebrüdern Virholt an sie verkauften Haus und Hof zu zahlen sei. Die Ansprüche an Tylman Rick sind somit nichtig.

Zeugen: Johan Volbert und Everdt Cantzler.

Siegler: Bürgermeister und Schöffen mit Stadtsiegel.
Archiv   Mensing, Familie (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 123
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Verein für Geschichte u. Altertumskunde Westfalens, Abt. MS (Dep.), Familie Mensing - Urk., Nr. 123
Material Pergament
Überlieferungsart Ausfertigung
Siegel anhg. Stadtsiegel von Wolbeck in der Legende beschädigt.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2010-07-15
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