Titel/Regest |
Vor Christoffer Schotteler, Richter und Gograf zu Sendenhorst des Bischofs Johan zu Münster etc. erklären Johann Schmidt, zur Zeit Bürgermeister zu Sendenhorst, und Margareta seine Gattin, daß sie von den Eltern der Margreta, Berndt Sandtwegh und Margreta bei ihrer Heirat mit einem reichlichen Braurtschatz ausgesteuert worden sind. Ihr Vater Berndt und ihr Bruder bzw. Schwager Johan Sandtwegh haben ihnen darüber hinaus noch manches zugewandt laut eines besonderen Vertrags. Deshalb hätten sie eingewilligt, daß ihr Bruder in sämtliche elterlichen Güter heiraten möge, wie es in dem Heiratsvertrag zwischen Johann und seiner Frau Elsen Meiers enthalten ist. Demnach erhielt Margaretas Bruder Johann Sandtwegh die elterlichen Güter, nämlich Häuser, Höfe, Gärten, Kämpe, Ländereien, Gehölze und als Innenausstattung des Hauses: Bett, Federbett, Kessel, Töpfe, Kannen, Schüssel, Vieh, Pferde, Kühe etc. Johann Schmidt und seine Ehefrau Margreta Sandtweges verzichten daher zugunsten Johann Sandtweghs und dessen ben. Ehefrau Elsa, ihres Bruders, Schwagers und ihrer Schwägerin auf weitere Forderungen.
Zeugen: Johann Spicker gen. Schmidt, Ratsverwandter, Johann Kerckman, Bürger und Merten Simon, Stadtdiener zu Sendenhorst.
Siegler: Der Richter. |