Titel/Regest |
Vor dem kaiserlichen Notar Bernhardtt Nottbeck de Strombergh vereinbaren Johannes Sandtwech und seine Gattin Elßa, Bürger zu Sendenhorst aus Furcht vor der um sich greifenden Pest und nach dem Tod ihres Kindes folgendes Testament: Das kinderlose Ehepaar vererbt sich gegenseitig alle derzeitigen und zukünftigen Güter, nämlich Häuser, Höfe, Kämpe, Ländereien, das Heiratsgut (Frauenpfennig), Pferde, Kühe, Schafe, Schweine, das beiderseitige elterliche Erbe sowie das großmütterliche Erbe der Elßen, das genauer im Heiratsvertrag bezeichnet ist. Zur Sicherung dieser Erbschaft haben die Eheleute ebenso wie ihre Geschwister eine beträchtliche Summe aufgewendet. Sollte Johann Sandtweg zuerst sterben, soll seine Wittwe dem Johan Schmidt, dem Mann seiner Schwster Margarete, seine sämtlichen Kleidungsstücke geben, außer seinem Trauring und silberne Borte (scheide). An seine Schwester Margarete gehen in diesem Fall ein Goldgulden, zwei Taler; an jedes ihrer noch lebenden Kinder ein Goldgulden, ein Taler sowie auch an Anne die Hesesche, Schwester seines + Vaters ein Goldgulden und ein Taler; schließlich an sämtliche natürlichen Schwestern jeweils ein halber Taler. Stirbt Elßen vor ihrem Mann, so wird der Witwer ihren Geschwistern jeweils einen Goldgulden, zwei Taler, ihre Kleider, außer Ehering und silberne Borte (scheide) geben; falls keines ihrer Geschwister mehr leben sollte, fallen diese Güter an die Kinder ihrer + Schwester Catharine sowie an jedes Kind ein Goldgulden und ein Taler. Ihre Großmutter erhält ebenfalls einen Goldgulden und zwei Taler. Geschehen im Wohnhaus der Eheleute in der Stadt Sendenhorst in der Weststraße.
Datum: 1576 Juni 5.
Zeugen: Christoph Schottelers, Richter, Berndt Kloett, Johann Kerchmann, Heinrich Sickmann und Johann Heeßen |