Titel/Regest |
Johan von Velen, Domherr und Thesaurar der Kirche zu Münster, Besitzer der Oböedienz Lepperinck bekundet, daß Adolph von Raesfeld (Raißveldt), ehemaliger Domherr und Besitzer der Oböedienz, dem Eigenbehörigen Melchior Schulte zu Kobbinck im Kirchspiel Amelsbüren (Amelenburen), Bauernschaft Sud(t)hoff wohnend, vor etlichen Jahren gestattet habe, 100 Rtlr. aufzunehmen. Das Geld diente zur Rettung seiner Schulden, u.a. zur Ausstattung seiner Schwester; es wurde aufgenommen auf Farwicks Erbe im Kirchspiel Hiltrup und das Erbe Kobbinck. Der Schulte bittet um Fristverlängerung der Rückzahlung für weitere vier Jahre, da ihm das staatische Kriegsvolk seine besten Pferde und Kühe abgenommen hat. Herr Johan Kraene, Vikar der ben. Domkirche streckte einst die Schuldsumme vor, mit der Verpflichtung für den Schulten Kobbinck, ihm eine jährliche Rente zu Michaelis Archangeli (= 29. September), spätestens acht Tage nach Terminsetzung, von 6 Rtlrn. an sein Haus in Münster zu zahlen. Nach Ablauf von vier Jahren will der Schuldner seine Rentenverpflichtung und damit die Rückzahlung der Geldschuld einlösen. Domherr Johan van Velen setzt als Unterpfand für Johan Kraene den Kobbinck Hof.
Siegler: Der Domherr mit Petschaftsiegel |