Titel/Regest |
Vor Jobst Meyer gen. Storgk, kaiserl. Notar, lassen in dessen Wohnung in Osnabrück auf der Neustadt gegenüber der Augustinerkirche Lucas Hemmekinck, Assche von Leden, Jörgen Huge, Johan Ütrecht und Albrecht Vatthouwer, Bürger der Stadt Osnabrück, zugleich auch für Herman Edinghausen und Johan Landwehrs durch ihren Prokurator Stephan Döman zu Protokoll nehmen, daß am vergangenen 26. Februar in der Streitsache zwischen ihnen und Henrich Hecket (Hechet) vor dem Rat der Stadt Osnabrück ein Urteil zugunsten des Hecket verkündet worden ist. Sie lassen die durch ihren Advokaten verfaßte Appellationsschrift, die Ütrecht in Händen hält durch Döman verlesen und von dem Natar darüber "apostolos testimoniales" anfertigen. In der Appellationsschrift wird aufgeführt: Nach dem Tod der Frau des Herman Reinerdings, die ohne Leiberben starb, habe sich Heinrich Hecket als angeblich nächster Verwandter sich deren reichhaltige Erbschaft angemaßt. Die Kläger bringen aber vor, daß Heckets Mutter, die die Schwester der Verstorbenen sein soll, nicht ehelich geboren wurde und, daß Hecket deshalb nicht erbberechtigt sein könne. Obwohl die Beweislast bei Heinrich Hecket gelegen habe, habe der Rat der Stadt Osnabrück ihnen diese auferlegt. Nach Schluß der Beweisaufnahme seien die die Akten an die Gelehrten wegen eines Consiliums versandt. Vor zehn Tagen habe aber der Rat die Erbschaft dem Hecket zugesprochen. Die Kläger appellieren an Philipph Sigismundt, Herzog von Braunschweig-Lüneburg, postulierender Bischof der Stifte Osnabrück und Verden (Vehrden) bzw. an die Räte und bitten den benannten Notar um Ausfertigung des betreffenden Instruments. Dieser kommt ihrem Wunsch nach.
Zeugen: Conradt Vette, Richter der Neustadt, Albrecht Langen und Caspar Lipfman, Bürger zu Osnabrück. |