Regest

Datum 1644-02-27 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Der Offizial des Hofes zu Münster teilt den Rektoren in der Stadt Münster mit: 1641 September 21 ist durch den Jacob Modersohn, Vikar zu Soest, Kläger und Sieger in erster Instanz einerseits und dem Theodorus Sickmann, Lizentiat beider Rechte und Kanzler zu Verden, dessen Ehefrau Elisabeth Schencking andererseits, Beklagte und Verurteilte, eine Rechtssache anhängig gewesen wegen einer Schuld von 100 Rtlrn.Der Offizial entschied 1644 Februar 6 folgendes: Da der Beklagte nicht erschienen ist, soll der Kläger bezahlt und in die zu Pfand gesetzten Güter immitiert werden. Der Beklagte muß außerdem die Gerichtskosten von 2 Talern bezahlen. An die Richter und Gografen, in deren Gerichtsbezirken die verpfändeten Güter liegen, ergeht Befehl, auf Grund dieser Urkunde und unter Androhung einer Strafe von 300 rheinischen Goldgulden bei Nichtbefolgung, die Beklagten darüber zu informieren daß sie innerhalb von 14 Tagen die Schuld zu begleichen haben. Kommen sie dieser Aufforderung nicht nach, sind die Richter, Gografen und ihre Gehilfen angewiesen, dem Kläger die schuldige Summe von den Gütern der Beklagten zu beschaffen. Leisten Richter, Gografen etc. dieser Anweisung nicht Folge, können sie bei Androhung benannter Strafe nach 14 Tagen zum Gerichtstermin in das Paradies des Domes zu Münster zitiert werden. Die Urkunde ist besiegelt zurückzugeben.
Vermerke Unterschrift des Henricus Huge, Lizentiat beider Rechte (utrius);

Vermerk links: Der Vogt zu St. Mauritz soll kraft gegenwärtiger Urkunde Herrn Vikar Moderson in + Herrn Kanzlers Sickman Kamp, an der Deiffstege; immitieren, 1652, Januar 27;

Rückseite links, Latein: 1651 November 27: Der Immissiorialbrief ist wegen der ständigen Abwesenheit des Kanzlers Sickman auf Betreiben des Klägers, dessen Sohn, dem Franciscus Guilhelmus Sickman in Kopie zugestellt worden. Antwort: Sein Vater sei tot, er nehme die Schuld auf sich. Geschehen in Münster im Haus des Sohnes Sickman; veranlaßt durch den Notar Johannes Trawen. Zeuge: Bernhard Rengelingh, Ludimagister zu St. Ludgeri.

Rückseite rechts, Vermerk wegen verblaßter Schrift unleserlich.
Archiv   Mensing, Familie (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 196
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Verein für Geschichte u. Altertumskunde Westfalens, Abt. MS (Dep.), Familie Mensing - Urk., Nr. 196
Material Pergament
Sprache lateinisch
Überlieferungsart Ausfertigung
Siegel abhg Siegel unkenntlich
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.3   1600-1649
Datum Aufnahme 2010-07-15
Datum Änderung 2010-10-05
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