Regest |
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Datum | 1644-02-27 Suche DWUD Suche Portal | Datum Bestand: früher | später | ||||||
Titel/Regest | Der Offizial des Hofes zu Münster teilt den Rektoren in der Stadt Münster mit: 1641 September 21 ist durch den Jacob Modersohn, Vikar zu Soest, Kläger und Sieger in erster Instanz einerseits und dem Theodorus Sickmann, Lizentiat beider Rechte und Kanzler zu Verden, dessen Ehefrau Elisabeth Schencking andererseits, Beklagte und Verurteilte, eine Rechtssache anhängig gewesen wegen einer Schuld von 100 Rtlrn.Der Offizial entschied 1644 Februar 6 folgendes: Da der Beklagte nicht erschienen ist, soll der Kläger bezahlt und in die zu Pfand gesetzten Güter immitiert werden. Der Beklagte muß außerdem die Gerichtskosten von 2 Talern bezahlen. An die Richter und Gografen, in deren Gerichtsbezirken die verpfändeten Güter liegen, ergeht Befehl, auf Grund dieser Urkunde und unter Androhung einer Strafe von 300 rheinischen Goldgulden bei Nichtbefolgung, die Beklagten darüber zu informieren daß sie innerhalb von 14 Tagen die Schuld zu begleichen haben. Kommen sie dieser Aufforderung nicht nach, sind die Richter, Gografen und ihre Gehilfen angewiesen, dem Kläger die schuldige Summe von den Gütern der Beklagten zu beschaffen. Leisten Richter, Gografen etc. dieser Anweisung nicht Folge, können sie bei Androhung benannter Strafe nach 14 Tagen zum Gerichtstermin in das Paradies des Domes zu Münster zitiert werden. Die Urkunde ist besiegelt zurückzugeben. | |||||||
Vermerke |
Unterschrift des Henricus Huge, Lizentiat beider Rechte (utrius); Vermerk links: Der Vogt zu St. Mauritz soll kraft gegenwärtiger Urkunde Herrn Vikar Moderson in + Herrn Kanzlers Sickman Kamp, an der Deiffstege; immitieren, 1652, Januar 27; Rückseite links, Latein: 1651 November 27: Der Immissiorialbrief ist wegen der ständigen Abwesenheit des Kanzlers Sickman auf Betreiben des Klägers, dessen Sohn, dem Franciscus Guilhelmus Sickman in Kopie zugestellt worden. Antwort: Sein Vater sei tot, er nehme die Schuld auf sich. Geschehen in Münster im Haus des Sohnes Sickman; veranlaßt durch den Notar Johannes Trawen. Zeuge: Bernhard Rengelingh, Ludimagister zu St. Ludgeri. Rückseite rechts, Vermerk wegen verblaßter Schrift unleserlich. |
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Archiv | Mensing, Familie (Dep.) | |||||||
Bestand | Urkunden | alle Regesten | |||||||
Signatur | 196 | |||||||
Benutzungsort | Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen | |||||||
Bestellsignatur | Verein für Geschichte u. Altertumskunde Westfalens, Abt. MS (Dep.), Familie Mensing - Urk., Nr. 196 | |||||||
Material | Pergament | |||||||
Sprache | lateinisch | |||||||
Überlieferungsart | Ausfertigung | |||||||
Siegel | abhg Siegel unkenntlich | |||||||
Projekt | Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD) | |||||||
Systematik |
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Datum Aufnahme | 2010-07-15 | |||||||
Datum Änderung | 2010-10-05 | |||||||
Aufrufe gesamt | 2651 | |||||||
Aufrufe im Monat | 4 | |||||||
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