Regest

Datum 1651-08-28 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Ferdinandt, Freiherr von und zu Frentz (Frenß) etc., Erbkämmerer des Erzstifts Köln, bemeiert den Johannes Henricus Costerus, Lizentiat beider Rechte und Advocat in Hildesheim(b), der seinen + Vater und ihm bei der Ordnung der ehemals Rautenbergischen, nun Frentzschen Lehen im Stift Hildesheim geholfen hatte, dem er gerne ein gutes Afterlehen verliehen hätte, zur Aufbesserung seines Lebensunterhaltes, da er alle anderen Geschäfte zugunsten des Frentzschen Lehenswesens aufgegeben hat, seine männlichen und weiblichen Erben in absteigender Linie mit dem kleinen Zehnten, einem Meierhof samt 50 Morgen Land und drei Kottenhöfen in und vor dem Dorfe Vöhrum im Amt Peine. Eine jährliche Zahlung von 25 Rtlrn. an den Grundherren ist jeweils zwischen Michaelis (= 29. September) und Martini (= 11. November) fällig. Diese Abgabe soll in nächster Zeit nicht erhöht werden. Wenn im Falle eines Krieges, Mäusefraß, Hagel oder Mißernte der Meier Costerus von dem Gut keine Einkünfte keine Einkünfte beziehen kann, und wenn das durch das Amt Peine bescheinigt wird, ist er von der Zahlung befreit. Wenn der Bemeierte drei mal hintereinander die Pacht nicht entrichtet oder Stücke von dem Gut ohne Zustimmung des Grundherrn verpfändet, kann der Besitz entzogen werrden. Beim Tod des Costerus soll die Witwe mit ihren Kindern die Güter nutzen, solange sie im Witwenstand lebt. Sollte sie sich wieder verheiraten, erhält das älteste Kind, Sohn oder Tochter aus erster Ehe die Nutzung; bei Minderjährigkeit die Vormünder oder ihre Vertreter. Bei Neubemeierung sind 1 Reichststaler Meiergeld zu zahlen. Sollte Costerus keine Kinder hinterlasen, bleibt die Witwe bei Zahlung des Zinses von 25 Rtlrn. im Nießbrauch des Gutes.

Siegler: Der Freiher mit Petschaft.
Vermerke Unterschrift des Freiherrn
Archiv   Mensing, Familie (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 210
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Verein für Geschichte u. Altertumskunde Westfalens, Abt. MS (Dep.), Familie Mensing - Urk., Nr. 210
Material Pergament
Überlieferungsart Ausfertigung
Siegel Petschaftsiegel des Freiherrn
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.4   1650-1699
Datum Aufnahme 2010-07-15
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