Regest

Datum 1679-05-09 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Henrich Nünningh, Lizentiat der Rechte, gräflich bentheimischer Richter zu Bentheim und Schüttorf, Gograf zu Em(b)sbüren bekundet, das im Jahre 1679 Henrich Peters gerichtlich angezeigt hat, sein Bruder Herman Peters habe seinen Kindteil den Vorstehern zu Gildehaus, ebenfalls auch den Immengarten, ungefähr 1 1/2 Scheffel groß, und zuvor 14.01.1669 der Witwe zur Horst das Land an der Holcken-Stege verschrieben. Henrich Peters bittet die Verschreibung zu kassieren und ihm den Immengarten anstelle des Landes zuzusprechen. Das Gericht beschließt, die Vorsteher des Dorfes und Mersches Gildehaus sollem dem Henrich Peters innerhalb von 14 Tagen zulängliche Mittel geben um ihn zu seinem Kindteil gelangen zu lassen. Dieser Aufforderung kamen sie nicht nach. Henrich Peters hat das Gericht am 9. Mai angerufen, worauf es ihm den Immenkamp anstelle des der Witwe zum Horst verschriebenen Landes als Kindteil zuerkannte.

Siegler: Der Richter.
Vermerke Unterschrift des Franz Herman Cramer, Notar und Gerichtsschreiber.

Dorsalvermerke: Immengarten, dem Wolraht Nyehoff in der Erbteilung des + Lambert tor Horst zugefallen.

Lambert Niehof und seine Gattin Mina Sperdel verkaufen an Bernt Krab und seine Frau den Immengarten
Archiv   Mensing, Familie (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 239
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Verein für Geschichte u. Altertumskunde Westfalens, Abt. MS (Dep.), Familie Mensing - Urk., Nr. 239
Material Pergament
Überlieferungsart Ausfertigung
Siegel anhg. Siegel ab.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.4   1650-1699
Datum Aufnahme 2010-07-15
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