Regest |
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Datum | 1679-05-09 Suche DWUD Suche Portal | Datum Bestand: früher | später | ||||||
Titel/Regest | Henrich Nünningh, Lizentiat der Rechte, gräflich bentheimischer Richter zu Bentheim und Schüttorf, Gograf zu Em(b)sbüren bekundet, das im Jahre 1679 Henrich Peters gerichtlich angezeigt hat, sein Bruder Herman Peters habe seinen Kindteil den Vorstehern zu Gildehaus, ebenfalls auch den Immengarten, ungefähr 1 1/2 Scheffel groß, und zuvor 14.01.1669 der Witwe zur Horst das Land an der Holcken-Stege verschrieben. Henrich Peters bittet die Verschreibung zu kassieren und ihm den Immengarten anstelle des Landes zuzusprechen. Das Gericht beschließt, die Vorsteher des Dorfes und Mersches Gildehaus sollem dem Henrich Peters innerhalb von 14 Tagen zulängliche Mittel geben um ihn zu seinem Kindteil gelangen zu lassen. Dieser Aufforderung kamen sie nicht nach. Henrich Peters hat das Gericht am 9. Mai angerufen, worauf es ihm den Immenkamp anstelle des der Witwe zum Horst verschriebenen Landes als Kindteil zuerkannte. Siegler: Der Richter. |
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Vermerke |
Unterschrift des Franz Herman Cramer, Notar und Gerichtsschreiber. Dorsalvermerke: Immengarten, dem Wolraht Nyehoff in der Erbteilung des + Lambert tor Horst zugefallen. Lambert Niehof und seine Gattin Mina Sperdel verkaufen an Bernt Krab und seine Frau den Immengarten |
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Archiv | Mensing, Familie (Dep.) | |||||||
Bestand | Urkunden | alle Regesten | |||||||
Signatur | 239 | |||||||
Benutzungsort | Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen | |||||||
Bestellsignatur | Verein für Geschichte u. Altertumskunde Westfalens, Abt. MS (Dep.), Familie Mensing - Urk., Nr. 239 | |||||||
Material | Pergament | |||||||
Überlieferungsart | Ausfertigung | |||||||
Siegel | anhg. Siegel ab. | |||||||
Projekt | Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD) | |||||||
Systematik |
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Datum Aufnahme | 2010-07-15 | |||||||
Aufrufe gesamt | 1864 | |||||||
Aufrufe im Monat | 5 | |||||||
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