Regest

Datum 1704-04-06 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Karl Bischof zu Osnabrück und Ol(l)mütz, Herzog von Lothringen etc. bekundet, daß Catharina Juliana Sutfeldt, Witwe des Obristleutnant Schram angezeigt hat, daß durch seinen Vorgänger Ernst August, Kurfürst zu Braunschweig-Lüneburg dem Syndikus des Domkapitels Johan Itel Schorlemer die Exemtion für ein Erbe gegen Erbauung von vier schatzbaren Kotten verliehen worden sei. Der Sohn des Syndikus, Benedict Itel, verkaufte ihr und ihrem + Ehemann dieses Recht. Die Witwe bewohnt aber kein ganzes schatzfreies Erbe, sondern nur einen Erbkotten. Die Erben Schorlemer haben sich erboten, Düiten- und Brökers-Kotten schatzbar zu machen. Falls die angebotenen Kotten zur befreiung nicht ausreichen, wird sie noch eien dritten Kotten anschaffen. 1696 März 29 bat die Witwe bereits den Landrat, ihr und ihren Kindern und Nachkommen für diese 3 Kotten die Exemption ihres Erbkottens, Bahrsche Güter genannt, zu bestätigen. Dieser stimmte dem Vorschlag der Witwe vorbehaltlich der Zustimmung des Bischofs und der Stiftstände zu. Beim Landrat von 1697 März 9 haben der Domküster Diederich Ludewig von Korf(f) und Rat Ostman als Landräte vorgetragen, daß sie am 14. Februar [1697] [14.02.1697] im Wigbold Dissen die Freiheit auf die Bahrschen Güter und andere Parzellen übertrugen, die die Witwe vom Grafen von Bylandt zum Palsterkamp erworben hatte; dies geschah in Gegenwart des Vorstehers Meyer zu Dissen, Gafforst, Hetlage, Cuebaum und des Bauernrichters der Escher Bauernschaft. Ausweislich der Urkunden ihres Mannes seien die Güter frei von Schatzung gewesen, ausgenommen im Fall von Einquartierung im Wigbold Dissen und die "Riegefuhr" vom Erbkotten Siedenkampf. Da der Vorgänger des Bischofs Karl durch seinen Tod die Bestätigung nicht erteilen konnte, die Witwe nun aber diese erneut für den Erbkotten Siedenkampf, die Kotten Dyeten im Kirchspiel Hilter, Bröker im Kirchspiel Borg(ch)loh und Niekamp im Kirchspiel Dissen beantragt hat, bestätigt der Aussteller die Exemption und Freiheit der Bahrschen Güter. Nenben den Gütern wird auch die Markengerechtigkeit (Holz, Heide, Weide, Plaggen) ausgenommen.

Siegler: Der Bischof Carl mit Unterschrift.
Vermerke Transfixiert mit 1704 Dezember 23
Archiv   Mensing, Familie (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 253
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Verein für Geschichte u. Altertumskunde Westfalens, Abt. MS (Dep.), Familie Mensing - Urk., Nr. 253
Material Pergament
Überlieferungsart Ausfertigung
Siegel anhg. Siegel in Holzkapsel beschädigt.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.5   1700-1749
Datum Aufnahme 2010-07-15
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