Regest

Datum 1172 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Erzbischof Wiehomann von Magdeburg bestätigt, dass zur Erhaltung des Friedens und der Eintracht zwischen den Brüdern der Kirche zu Enger [Angarien] und ihrem Propst Otto das Einkommen der Präbenden mit den Schulten, Erben und Gütern, die dazu gehören, von den Einkünften der Pröpstin durchaus getrennt werden sollen, und davon an den Propst nichts zu bezahlen ist als die halbe Mark von dem Hof in Enger [Angarien], welche ihm jährlich die Kellern zu verreichen hat. Der Propst soll kein Recht bei der Besitzung der Schulten und Erben haben. Er soll kein Hufrecht auf den zu den Gütern der Präbenden gehörigen Gütern ausüben und soll überhaupt an die dazugehörigen Menschen keine Forderungen machen. Damit aber der Propst sich der Güter der Brüder enthalte, so wurden die Einkünfte der Pröpstin vermehrt.
Sonstige Beteiligte Walo von Havelberg, Bischof (Zeuge) / Siegfried von Nuenburg, Abt (Zeuge) / Roker, Propst (Zeuge) / Siegfried, Dekan (Zeuge) / Widolf, Propst von Honoldesburg (Zeuge)
Archiv   Herford, Stift St. Johann und Dionys
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 6
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Stift St. Johann und Dionys, Herford - Urkunden, Nr. 6
Bemerkungen Zu bestellen: PRU 111
Material Pergament
Überlieferungsart Original
Siegel Siegelbeschreibung: Der Erzbischof sitzt auf einem lehnenlosen Stuhl und hält in der rechten Hand den einfachen Stab, in der linken Hand das aufgeschlagene Buch. Die Kopfbedeckung scheint eine runde Kappe zu sein. Siegelführer: Erzbischof Wiehomann von Magdeburg.
Siegelankündigung 1
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.14   1150-1199
Datum Aufnahme 2010-07-15
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