Regest

Datum 1585-05-20 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(Gescheen dusent funfhundert achtzich funfe, den 20. Maii)
Titel/Regest Bürgermeister und Rat der Neustadt Herford und die Templer von St. Johann und Dionys geben der Witwe Heinrich Struncks und ihrem neuen Ehemann Gercken Trampen die Hälfte des Gutes Wackenbroick außerhalb des Neuenbaumes vor Herford auf 20 Jahre in Pacht, gegen 5 Goldgulden jährlich. Stirbt Gercken Trampens Frau innerhalb der 20 Jahre, so muss er die gleiche Pacht zahlen wie Heinrich Lodewich. Nach Ablauf der Pachtzeit wird er auf Leibzucht gesetzt.

An Pergamentstreifen angehängt 3 runde braune Wachssiegel (Bilder unkenntlich).
Archiv   Herford, Stift St. Johann und Dionys
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 399 e
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Stift St. Johann und Dionys, Herford - Urkunden, Nr. 399 e
Material Pergament
Sprache deutsch
Überlieferungsart Ausfertigung
Siegelankündigung 3
Siegel vorhanden 3
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2010-07-15
Datum Änderung 2011-10-06
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