Titel/Regest |
Priorin Beatrix von Gehrden beurkundet, daß sie auf Beschluß des gesamten Kapitels des Klosters angeordnet hat, aus den Einkünften der Kammer jährlich 20 Kleidungsstücke, seien sie mit Fell besetzt, seien sie aus Fell bestehend, den Frauen des Klosters zuzuteilen. Hierfür soll der Kämmerer des Klosters Sorge tragen. Die Kleider werden aus den Gütern und Einkünften bezahlt, die die Priorin Beatrix und ihr Ehemann Werno 1) dem Kloster geschenkt haben, und zwar sind dies Höfe in Börninghausen, Bist, Hampenhausen, Rödinghausen, Eckhusen, Brake, Vahlhausen, ein Hof in der Nähe des Waldes von Siddessen sowie einer in der Nähe der Brücke, außerdem die Ortschaften Theesen, Luthardessen, Wintrup und Körbecke mit den näher bezeichneten Abgaben in Form von Getreide, Flachs, Hühnern, Eiern, Schweinen und Geld. |