Regest

Datum 1212 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(Acta sunt hec anno dominice incarnationis Mo CC XII, anno episcopatus nostri octavo)
Titel/Regest Bischof Bernhard III. von Paderborn beurkundet, daß der Konversenbruder Konrad von Gehrden ein Gut in Dalhausen von den Brüdern Goswin und Anton von Siddessen mit eigenem Geld erworben und dieses zu seinem Seelenheil, dem seiner Ehefrau und seiner Töchter dem Kloster Gehrden unter der Bedingung übergeben habe, daß Konrad bis zu seinem Lebensende im Besitz des Gutes bleibe und er den Nonnen dreimal jährlich eine außerordentliche Mahlzeit ausrichte. Im Gegenzug verpflichten sich die Nonnen des Klosters zu einem Jahrgedächtnis für ihn, seine Frau und seine Töchter. Der nach dem Tod des Konversen für die Güter verantwortliche Bruder soll den Nonnen ein Gleiches tun.

Der Aussteller kündigt seine Siegel an und benennt Zeugen.
Archiv   Gehrden, Kloster (z. T. Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 7 fol.14
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Kloster Gehrden - Urkunden (z. T. Dep.), Nr. 7 fol.14
Material Papier
Überlieferungsart Abschrift 19.h., Textwiedergabe nach dem Gehrdener Kopiar fol 40r
Literatur Regest: WUB 4, 50.
WUB Bd. 4
WUB Nr. 50
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.15   1200-1249
Datum Aufnahme 2010-07-16
Datum Änderung 2011-01-19
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