Regest

Datum 1223 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(Acta sunt hec anno incarnationis dominice millesimo CCo vi[c]esimo tercio)
Titel/Regest Abt A(lbert) und der Konvent des Klosters Gehrden urkunden, daß sich Frau Wolsuidis sowie ihr Sohn Bertold und ihre Töchter Hildegunde und Wolsuidis dem Kloster Gehrden zu eigen gegeben haben. Dafür geben sie und ihre Nachkommen von Generation zu Generation, sobald sie volljährig sind und von eigener Arbeit leben können, jährlich am 01.08. ein Pfund Wachs oder einen Pfennig an das Kloster. Wenn sie heiraten, sind sie nicht verpflichtet, eine Abgabe zu entrichten. Beim Tod fällt das beste Pferd oder Tier, wenn sie dies nicht besitzen, das beste Kleid an das Kloster. Das Übrige sollen die Erben erhalten. Sind keine Erben vorhanden, erbt das Kloster alles.

Das Siegel des Kosters wird angekündigt, Zeugen werden benannt.
Vermerke Rückvermerk (16. Jh.): die uns ege sein gewesen ihn Gerden, Rückvermerk (18. Jh.): Cerecensuales in Gerdene
Archiv   Gehrden, Kloster (z. T. Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 9
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Kloster Gehrden - Urkunden (z. T. Dep.), Nr. 9
Bemerkungen Am oberen Rand sind links und in der Mitte je ein Stück Pergament mit einer Notiz des 13. Jhs. angeheftet
Material Pergament
Überlieferungsart Ausfertigung
Siegel Angehängt ein an den Rändern restauriertes rundes, farbloses Wachssiegel mit Brustbild eines nimbierten Heiligen (Petrus), der in der rechten Hand einen Kreuzstab hält. Umschrift zerstört. Siegelabbildung: Westfälische Siegel, Heft 3, Tafel 105, 4
Literatur Druck: WUB Additamenta, 94.
WUB Bd. Add.
WUB Nr. 94
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.15   1200-1249
Datum Aufnahme 2010-07-16
Datum Änderung 2011-01-27
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