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Regest |
Datum |
1252-08-02 Suche DWUD Suche Portal |
Datum Bestand: früher
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später
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(Anno domini Mo CCo quinquagesimo secundo, in crastino sollempnitatis Petri, que dicitur ad vincula ipsius)
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Titel/Regest |
Propst A(dolf), Priorin M. und der Konvent des Klosters Gehrden machen bekannt, daß sich Johannes, seine Frau Hildeware und seine Kinder Johannes, Heinrich, Ymma und Margarethe als Freie aus eigenem Wunsch in den Stand der Wachszinspflichtigkeit des Klosters begeben haben, und zwar unter der Bedingung, daß sie selbst und ihre Kinder von Generation zu Generation, wenn sie das volle Alter erreicht haben und von ihrer eigenen Arbeit leben können, jedes Jahr am 01.08. zusammenkommen und eine Abgabe von einer Mark zahlen sollen. Wenn einer von ihnen stirbt, soll das beste Zugtier, ein Pferd oder ein Ochse, oder ein anderes dem Kloster übergeben werden. Wenn er aber über kein Zugtier verfügt, dann soll das beste Kleidungsstück übergeben werden. Sind keine Nachkommen vorhanden, fällt der gesamte Besitz an das Kloster.
Das Siegel des Konvents wird angekündigt, Zeugen werden benannt. |
Vermerke |
Rückvermerk (14. Jh.): Quorumdam cerecensulium |
Archiv |
Gehrden, Kloster (z. T. Dep.) |
Bestand |
Urkunden | alle Regesten |
Signatur |
10 |
Benutzungsort |
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen |
Bestellsignatur |
Kloster Gehrden - Urkunden (z. T. Dep.), Nr. 10 |
Material |
Pergament |
Überlieferungsart |
Ausfertigung |
Siegel |
abhängendes Siegel verloren |
Literatur |
Druck: WUB 4, 497. |
WUB Bd. |
4 |
WUB Nr. |
497 |
Projekt |
Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD) |
Systematik |
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Datum Aufnahme |
2010-07-16 |
Datum Änderung |
2011-01-27 |
Aufrufe gesamt |
8471 |
Aufrufe im Monat |
79 |