Regest

Datum 1252-08-02 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(Anno domini Mo CCo quinquagesimo secundo, in crastino sollempnitatis Petri, que dicitur ad vincula ipsius)
Titel/Regest Propst A(dolf), Priorin M. und der Konvent des Klosters Gehrden machen bekannt, daß sich Johannes, seine Frau Hildeware und seine Kinder Johannes, Heinrich, Ymma und Margarethe als Freie aus eigenem Wunsch in den Stand der Wachszinspflichtigkeit des Klosters begeben haben, und zwar unter der Bedingung, daß sie selbst und ihre Kinder von Generation zu Generation, wenn sie das volle Alter erreicht haben und von ihrer eigenen Arbeit leben können, jedes Jahr am 01.08. zusammenkommen und eine Abgabe von einer Mark zahlen sollen. Wenn einer von ihnen stirbt, soll das beste Zugtier, ein Pferd oder ein Ochse, oder ein anderes dem Kloster übergeben werden. Wenn er aber über kein Zugtier verfügt, dann soll das beste Kleidungsstück übergeben werden. Sind keine Nachkommen vorhanden, fällt der gesamte Besitz an das Kloster.

Das Siegel des Konvents wird angekündigt, Zeugen werden benannt.
Vermerke Rückvermerk (14. Jh.): Quorumdam cerecensulium
Archiv   Gehrden, Kloster (z. T. Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 10
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Kloster Gehrden - Urkunden (z. T. Dep.), Nr. 10
Material Pergament
Überlieferungsart Ausfertigung
Siegel abhängendes Siegel verloren
Literatur Druck: WUB 4, 497.
WUB Bd. 4
WUB Nr. 497
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.16   1250-1299
Datum Aufnahme 2010-07-16
Datum Änderung 2011-01-27
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